Die Inflation ist ein Thema, das uns alle derzeit viel beschäftigt. Sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld werden wir immer wieder mit Preiserhöhungen konfrontiert. Gefühlt wird alles teurer. Auch Eigentümer von Häusern müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen, denn der Neubau eines Eigenheims wird immer schwerer zu stemmen. Hier spielen die Gebäudeversicherung und der Baupreisindex eine große Rolle. Was das bedeutet, lest ihr in diesem Blogbeitrag.
Die Gebäudeversicherung sichert das Haus vor teuren Schäden ab. Dieser Schutz kommt dann zum Tragen, wenn z.B. ein umgestürzter Baum infolge eines Sturms oder ein Brand durch Blitzschlag das Gebäude beschädigen. Wird das eigene Haus also zerstört, erspart eine Gebäudeversicherung dem Eigentümer Ausgaben im mehrstelligen Bereich für Sanierungen und den Wiederaufbau. Daher ist eine Gebäudeversicherung elementar für jeden Hausbesitzer.
Die Beitragshöhe für eine Gebäudeversicherung kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dabei sind unter anderem die Art der Bedachung, der Standort, die Nutzung und die Ausstattung sowie die Bauweise entscheidend. Auch der Wert des Eigenheims wird dabei berücksichtigt. Versicherungen gehen bei der Berechnung nach dem sogenannten „Wert 1914“. Dieser bedeutet nichts anderes als die Antwort auf die Frage, welchen Wert das Haus im Jahr 1914 gehabt hätte. Um den aktuellen Gebäudewert zu errechnen, wird der Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert, welcher jährlich angepasst wird.
Der Baupreisindex, oder auch Gebäudepreisindex genannt, misst die Veränderung der Kosten für geplante Baugüter, also Häuser oder Wohnungen. Der Zweck des Ganzen liegt darin, die Inflation zu verfolgen und die Entwicklung der Kosten für Neubauten und die Instandhaltung bestehender Bauwerke zu bemessen. Herausgegeben wird der Baupreisindex vom Statistischen Bundesamt.
Welchen aktuellen Wert ein Haus beispielsweise 10 Jahre nach dem Bau hat, wird mit dem Baupreisindex und dem Wert 1914 berechnet:
Wert 1914 = Neubauwert x 100 / Index aus dem Neubaujahr
Aktueller Gebäudewert = Wert 1914 x Index aus dem aktuellen Jahr / 100
Häuser stehen meist Jahrzehnte lang und die Versicherungsleistung wird ständig angepasst. Dafür wird der sogenannte „gleitende Neuwertfaktor“ genutzt. Die Summe der Entschädigung entspricht dabei nicht allein den aktuellen Kosten für das Material, sondern auch den gegenwertigen Löhnen der Bauarbeiter.
Aufgrund der extrem gestiegenen Lohn- und Baukosten gibt die Gebäudeversicherung diese Erhöhung in Form von einer Beitragserhöhung weiter. Müsste man ein Haus also aufgrund eines Totalschadens sanieren oder sogar neu bauen, liegen die Kosten für den Neubau deutlich höher, weshalb die Versicherungssumme angepasst wird und um 14,7% steigt. Diese Steigerung ist unabhängig davon, ob man Neukunde oder Bestandskunde ist. Die Versicherung orientiert sich an dem Index, weshalb das sogenannte Sonderkündigungsrecht verfällt. Sobald der Beitrag über 14,7% gestiegen ist, tritt das Sonderkündigungsrecht wieder in Kraft.
Vom Sonderkündigungsrecht kann man Gebrauch machen, wenn z.B. die Vertragsbedingungen geändert werden oder eine Beitragsanpassung durch den Versicherungsanbieter durchgeführt wird. In diesem Fall wird man rechtzeitig informiert und hat nach Erhalt des Schreibens einen Monat Zeit, eine Kündigung auszusprechen.
Du bist Eigentümer und benötigst eine Gebäudeversicherung oder bist sogar aktuell von der Beitragserhöhung betroffen und hast Fragen dazu? Ich berate dich gern zu diesem Thema in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
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