Biem Thema Erben und Schenken gibt es einiges zu beachten.
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Erben und Schenken – Was muss ich beim Thema Nachlass beachten?

Erben und Schenken, ein komplexes Thema. Irgendwann müssen wir uns alle einmal die Frage stellen – was soll mit meinem Hab und Gut passieren und wem möchte ich was überlassen, wenn ich nicht mehr da bin? Mit dem Thema Erbe und Schenkungen sollte man sich frühzeitig auseinandersetzen, denn es gibt einiges zu beachten und vor allem von Schenkungen können beide Seiten bereits früh profitieren. Ich habe euch die wichtigsten Fakten zur Nachlassregelung im Rahmen des Erben und Schenkens aufgeschrieben. 

Was ist eine Schenkung?

Bei einer Schenkung handelt es sich um eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten, die im BGB nach §§ 516 ff. geregelt ist. Schenkende übertragen den Beschenkten unentgeltlich einen Teil ihres finanziellen Vermögens, Wertgegenstände, Immobilien oder auch Wertpapiere. 

Warum eine Schenkung?

Eine Schenkung hat viele Vorteile. Zum einen kann somit eine Investition der eigenen Kinder unterstützt oder die Familie finanziell abgesichert werden. Zum anderen kann eine Vermögensaufsplittung verhindert und Erbstreitigkeiten vorgebeugt werden. Natürlich kann man seinen Lieben auch einfach eine Freude bereiten und sie somit zum Beispiel bei der Erfüllung eines Traumes unterstützen und sich selbst daran erfreuen und teilhaben. Eine Schenkung hat aber auch finanzielle Vorteile. Reduziert man schon früh seinen Nachlass, senkt sich auch die Erbschaftsteuer bei denen, die die Zuwendung erhalten. Allerdings müssen Beschenkte das Finanzamt über die Höhe der Schenkung informieren. Dazu reicht ein formloses Schreiben. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Schenkungssteuer anfällt, oder nicht.

Was muss ich bei einer Schenkung beachten?

Bei einer Schenkung gibt es großzügige Freibeträge, die nach Verwandtschaftsgrad variieren:

  • Eheleute an Eheleute: 500.00€
  • Eltern an Kind: 400.00€
  • Großeltern an Enkel: 200.000€
  • An alle übrigen Personen: 20.000€

 

Über diese Freibeträge hinaus gilt, je verwandter, desto niedriger der Steuersatz. Außerdem sind Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzbar. Hast du deiner Tochter zum Beispiel 2013 200.000€ geschenkt, kannst du dies auch 2023 erneut steuerfrei tun. Im Erbfall geht das nur einmal.  Schenkungen werden in den meisten Fällen auf ein mögliches Erbe angerechnet – auf den Pflich- und den Erbteil.

Kann ich eine Schenkung zurückfordern?

Eine Schenkung kann nur in Ausnahmefällen wieder zurückgefordert werden. Gründe dafür können zum Beispiel schwere Verfehlungen des Beschenkten, aber auch Verarmung des Gebers sein.

Brauche ich einen Notar für eine Schenkung?

Eine Schenkung kann auch vollzogen werden, ohne dass sie notariell beglaubigt werden muss. In bestimmten Fällen ist es aber unverzichtbar, einen Notar hinzuzuziehen. Die Übertragung eines Grundstücks oder von Firmenanteilen gehören zu solchen Fällen dazu.

Was ist ein Erbe?

Der Erbfall tritt mit dem Tod einer Person ein. Zum Erbe zählen das finanzielle Vermögen, Immobilien, Hausstand und andere Besitz genauso wie Schulden des Verstorbenen. Auch das Erbe ist im Gesetzbuch geregelt.

  1. Ordnung: Kinder und Enkelkinder,
  2. Orndung: Eltern, Geschwister und Nichten und Neffen,
  3. Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen.

Steuerklassen im Erbrecht

Das Erbrecht ist in drei Steuerklassen aufgeteilt. Diese sind nicht vergleichbar mit den bekannten Klassen der Lohnsteuer, denn sie orientieren sich am Verwandtschaftsgrad und entscheiden darüber, wie viel vom Erbe versteuert werden muss.

In der Steuerklasse I landen enge Verwandte wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Großeltern. Entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen oder Nichten fallen in Steuerklasse II, übrige Erben unterliegen den Regelungen von Steuerklasse III. Ebenfalls variiert der Prozentsatz zwischen 7% und 50% abgängig vom geerbten Vermögen.

Tipps, um beim, Erben Steuern zu sparen

Wie bereits angesprochen, eignen sich Schenkungen, um beim Erben Steuern zu sparen. Außerdem bietet es sich an den Verwandtschaftsgrad zu ändern. Ehepartner haben viel höhere Freibeträge als Lebensgefährten. Ebenso macht es Sinn, ein geerbtes Haus selbst zu bewohnen. Das Haus kann zusätzlich zum Steuerfreibetrag vererbt werden, wenn der Erbe mindestens 10 Jahre selbst dort wohnt.

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