Möglich macht das die gesetzliche Krankenkasse IKK – die Innovationskasse. Sie belohnt deine Eigeninitiative mit einem Zuschuss von maximal 500,- € jährlich zu deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Den Zuschuss kannst du dir entweder für bereits bestehende BU-Versicherungen oder für neu abgeschlossene Policen sichern. Den Nachweis kannst du ganz einfach bei der IKK einreichen und erhältst deinen Bonus.
Den Zuschuss sicherst du dir leichter, als du vielleicht denkst. Folgende Kriterien sind dafür erforderlich:
Du kannst deine gesetzliche Krankenkasse nach einer Bindefrist von 12 Monaten wechseln. Für den Wechsel ist keine Kündigung deiner alten Versicherung nötig. Du meldest dich einfach bei der gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl und diese übernimmt alle erforderlichen Schritte und meldet dich bei der alten Krankenversicherung ab. Möchtest du z. B. zur IKK wechseln, musst du nur folgende persönliche Angaben machen:
Ein weiterer Vorteil für dich ist, dass bei einem Wechsel trotz des angebrochenen Jahres die vollen 500,- € Bonus möglich sind. Sobald du ein Mitglied der IKK Innovationskasse wirst, kannst du vom Bonusprogramm profitieren.
Um dir den Zuschuss der IKK Krankenkasse sichern zu können, musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Du kannst die Bezuschussung entweder als Einzelperson beziehen, aber auch über eine Familienversicherung. Eine Familie mit zwei mitversicherten Kindern über 16 Jahren kann so beispielsweise bis zu 2.500 Euro jährlich erhalten.
Besonders in jungen Jahren (jünger als 35 Jahre) sind die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen vom Aufwand kaum nennenswert. Die Untersuchungen sind schnell erledigt und tragen dazu bei, dass dir deine Gesundheit lange erhalten bleibt und im Krankheitsfall schnell reagiert werden kann.
Für Männer bis 35 Jahre ist z. B. nur die einmalige Gesundheitsvorsorge erforderlich und eine jährliche Zahnvorsorge. Bei gleichaltrigen Frauen kommt ab 20 Jahren die jährliche Krebsvorsorge der Geschlechtsorgane sowie ab 30 Jahren die jährliche Brustkrebsvorsorge dazu.
Alle weiteren Details findest du über den Link am Ende des Beitrags, der dich direkt zum Bonusheft der IKK Innovationskasse bringt.
Der Zusatzbeitrag der IKK Innovationskasse liegt mit 1,3 % genau im Mittelfeld der gesetzlichen Krankenkassen. Vergleicht man dies mit der günstigsten gesetzlichen Krankenkasse Deutschlands*, der hkk (Zusatzbeitrag von 0,69 %) entsteht ein „Aufpreis“ von 0,61 % für die oben genannte Bonusauszahlung. Der Zusatzbeitrag wird außerdem noch zur Hälfte von deinem Arbeitgeber übernommen.
Zusätzlich beeinflusst der Zusatzbeitrag deine Lohnsteuerabgaben. Fällt der Zusatzbeitrag höher aus, sinkt der Betrag der Lohnsteuer. Die Summe, die du also monatlich mehr zahlen musst, fällt noch einmal geringer aus, als die Erhöhung des Zusatzbeitrages vermuten lässt.
Das Bonusprogramm der IKK Innovationskasse ist auf jeden Fall ein echter Finanztipp – gerade wenn es um deine BU geht. Wie sich deine Abgaben verändern und welche Vorteile ein Wechsel zur IKK mit sich bringen kann, erkläre ich dir gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Link zum Bonusheft der IKK Innovatiosnkasse: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/bonusprogramm
*Quelle: https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/preise/bundesweit/bundesweit.html
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