Viele wissen nicht, dass auf die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) u. U. Steuern fällig werden, die den festgelegten Betrag, der ausgezahlt werden soll, mindern. Auch Sozialbeiträge wie Krankenversicherung werden abgezogen – man sollte also schon bei Abschluss der BU wissen, wie viel netto am Ende wirklich übrig bleibt. Schließlich schließt man ja den Vertrag ab und hat dabei eine bestimmte Summe im Sinn, die später im Fall der Fälle herauskommen soll.
Pauschal lässt sich leider nicht so leicht sagen, wie hoch die Abzüge bei einer BU sind, weil dies von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt. Dazu gehören die Höhe der Absicherung, das Alter bei Eintritt der BU und ob weitere Leistungen wie etwa eine Erwerbsminderungsrente oder Krankengeld bezogen werden.
Ein großer Unterschied besteht auch in der Art der BU, ob es sich um eine BU der Schicht 1, Schicht 2 oder Schicht 3 handelt. In diesem Blogartikel reißen wir die Schichten 1 und 2 nur kurz an:
Zu Schicht 1 gehören u. a. die Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Versorgungswerke der Freiberufler sowie die „Rürup-Rente“. Schicht 1 dient der Basisversorgung, die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Abgeschlossene Verträge in 2020 werden zu 80 % besteuert, in 2021 zu 81 % und es kommt bis 2040 jedes Jahr 1 % hinzu, bis der Prozentsatz 100 % beträgt.
Die Kapitalgedeckte Zusatzversorgung wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die „Riester-Rente“ gehören zur Schicht 2. Die ausgezahlten Beträge der Schicht 2 müssen in der Regel zu 100 % versteuert werden.
Zur Schicht 3 gehört auch eine privat abgeschlossene, nicht geförderte, BU. Versteuert werden muss hier der Ertragsanteil. Die Höhe des Teils der BU, auf den man Steuern zahlen muss, hängt auch von der maximal möglichen Laufzeit ab und unterliegt einen gestaffelten Prozentsatz.
Nehmen wir an, Du wirst mit 39 Jahren berufsunfähig und hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, bei der Du bis zu Deinem 67. Lebensjahr 1.000 Euro monatlich erhältst. Wichtig für die Berechnung ist neben der Höhe der Auszahlung die Anzahl der Jahre, die Du die Rente ausgezahlt bekommst. In diesem Fall sind das 28 Jahre. Bei 28 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 29 %, das sind bei 1.000 Euro Rente 290 Euro, auf die Du theoretisch Steuern zahlen müsstest (nicht die Höhe der Steuern!). Im Jahr sind das 3.480 Euro. Da der Grundfreibetrag allerdings bei aktuell 9.744 Euro liegt, musst Du nichts versteuern.
Die Tabelle mit den Prozentsätzen je nach Bezugsjahren kann ich Dir gerne zur Verfügung stellen oder ich rechne Dir gleich aus, mit welchen Abzügen Du konkret rechnen musst.
Auch hier hängt die Frage, ob überhaupt Beiträge zu zahlen sind und wenn ja, wie hoch diese sind, von einigen Faktoren ab. Ob Du beispielsweise nur die private BU erhältst oder darüber hinaus noch eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Oder ob Du privat oder gesetzlich krankenversichert bist und ob Du neben der Berufsunfähigkeit noch einen anderen sozialversicherungspflichtigen Beruf ausübst. Pauschal lässt sich hier also kaum eine verlässliche Aussage treffen.
Denn ich beschäftige mich tagtäglich mit dem Thema und kann direkt sehen, welche Abzüge Dich betreffen. Auch wenn Du noch keine BU hast und über einen Abschluss nachdenkst, kann ich Dir das für Dich beste Angebot zu den besten Konditionen raussuchen.
Sprich mich einfach an und vereinbare einen Termin mit mir. Dann hast Du Sicherheit und weißt, wie viel Dir im Fall einer Berufsunfähigkeit tatsächlich im Monat ausgezahlt wird.