Anders als die gesetzliche Absicherung durch die Erwerbsminderungsrente, greift die private Berufsunfähigkeitsversicherung bereits nach einer Zeit von sechs Monaten, in denen der zuletzt ausgeführte Beruf maximal nur noch zu 50 Prozent der Zeit ausgeübt werden kann.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur dann ausgezahlt, wenn der vorherige Beruf nur noch maximal drei Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Für alle die nach 1961 geboren sind gilt: Der Staat kann dich in einen anderen Beruf verweisen. Somit zahlt die BU bereits bei geringerer Einschränkung im Beruf. Zudem berücksichtigt die BU die Art des ausgeübten Berufes. Wurde zuvor bspw. als Manager gearbeitet und tritt dann ein Burnout ein, wird nur berücksichtigt, ob oder in welchem Umfang diese Tätigkeit noch ausgeübt werden kann.
Die gesetzliche Absicherung greift nicht, wenn stattdessen ein weniger anspruchsvoller Beruf uneingeschränkt ausgeübt werden kann. Dies bedeutet aber häufig massive finanzielle Einbußen
Kleine Entscheidungshilfe für Unentschlossene: Die durchschnittlichen monatliche Ausgaben eines Haushaltes lagen im Jahr 2018 bei 2704€. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich an der Grundversorgung und zahlt meist nicht mehr als 800€ pro Monat.
Dennoch müssen bei einem Abschluss einer privaten BU gewisse Dinge beachtet werden, damit eine ausreichende finanzielle Absicherung gewährleistet ist.