Etwa jede*r vierte Deutsche wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Das Risiko ist demnach höher, als häufig vermutet wird. Berufsunfähigkeit kann also jeden treffen und ohne private Vorsorge droht der soziale Abstieg. Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt sorgt dabei nicht für weniger Fälle der Berufsunfähigkeit, die Ursachen werden lediglich verschoben. So bilden heute Nervenkrankheiten die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards ist daher eine BU wichtig für alle.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Arbeitnehmer*innen umfangreich finanziell abgesichert und dies nicht nur im Falle eines Unfalls (wie bei einer Unfallversicherung).

Was passiert wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Wird ein/e Arbeitnehmer*in längerfristig krank oder passiert ein Unfall, zahlt die BU eine monatliche Rente, um das weggefallene Einkommen zu ersetzten. Zu den längerfristigen Krankheiten werden auch psychische Erkrankungen, wie etwa Burn-out oder Depressionen gezählt. Anders als angenommen, begründet sich eine Berufsunfähigkeit seltener in einem Unfall als in einer Erkrankung. Psychische Erkrankungen werden immer häufiger, vor Allem in der heutigen digitalen Zeit, sie bilden mittlerweile sogar den größten Anteil. Es kann sich keiner vom Risiko freisprechen, denn jeder Beruf birgt eine gewisse Gefahr in sich, auch wenn dies „nur“ Rückenschädigungen von der Büroarbeit sind.

Große Unterschiede zur gesetzlichen Absicherung

Anders als die gesetzliche Absicherung durch die Erwerbsminderungsrente, greift die private Berufsunfähigkeitsversicherung bereits nach einer Zeit von sechs Monaten, in denen der zuletzt ausgeführte Beruf maximal nur noch zu 50 Prozent der Zeit ausgeübt werden kann. 

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur dann ausgezahlt, wenn der vorherige Beruf nur noch maximal drei Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Für alle die nach 1961 geboren sind gilt: Der Staat kann dich in einen anderen Beruf verweisen. Somit zahlt die BU bereits bei geringerer Einschränkung im Beruf. Zudem berücksichtigt die BU die Art des ausgeübten Berufes. Wurde zuvor bspw. als Manager gearbeitet und tritt dann ein Burnout ein, wird nur berücksichtigt, ob oder in welchem Umfang diese Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. 

Die gesetzliche Absicherung greift nicht, wenn stattdessen ein weniger anspruchsvoller Beruf uneingeschränkt ausgeübt werden kann. Dies bedeutet aber häufig massive finanzielle Einbußen

Kleine Entscheidungshilfe für Unentschlossene: Die durchschnittlichen monatliche Ausgaben eines Haushaltes lagen im Jahr 2018 bei 2704€. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente orientiert sich an der Grundversorgung und zahlt meist nicht mehr als 800€ pro Monat.

Dennoch müssen bei einem Abschluss einer privaten BU gewisse Dinge beachtet werden, damit eine ausreichende finanzielle Absicherung gewährleistet ist.

Das gilt es zu beachten

Bei einem Abschluss einer privaten BU sollten gewisse Dinge beachtet werden, damit eine ausreichende finanzielle Absicherung gewährleistet ist.

Vor dem Abschluss einer BU müssen umfangreiche Fragen beantworten, die sich beispielsweise auf Vorerkrankungen, der aktuelle ausgeübten Tätigkeit oder bestehende Freizeitrisiken beziehen. Fragen zu Vorerkrankungen können in jüngeren Jahren meist vorteilhafter, bezogen auf den Beitrag, beantwortet werden. Schon kleine gesundheitliche Probleme, wie Rückenverspannungen, können den Abschluss einer Versicherung erschweren. Bei schweren Erkrankungen, kann es sogar zu einer Ablehnung durch den Versicherer kommen.

Im Vorfeld sollte deshalb eine ausführliche Risikoanalyse anhand von sogenannten Risikovoranfragen durchgeführt werden. Dadurch lässt sich im Vorfeld prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Gesellschaften dich absichern kann. Eine anonyme Anfrage mit Angaben des Berufes, des Geburtsdatums sowie ausführliche Gesundheitsangaben sind dafür erforderlich. Im Anschluss erhält man eine Beurteilung der Versicherer und weiß zu welchen Konditionen man abgesichert werden kann und kann sich die passende Gesellschaft aussuchen.

Darauf kommt es an

  • Die Versicherung sollte bei Krankheit oder Körperverletzung greifen, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nur noch maximal zu 50 Prozent ausgeübt werden kann. Außerdem sollte nicht geprüft werden, ob eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte („abstrakter Verweisungsverzicht“), da dies zu finanziellen Einbußen führen kann.
  • Die monatliche Rente wird dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate oder länger nicht ausreichend berufsfähig ist, auch rückwirkend ab dem ersten Tag dieser 6 Monate. Bei einer Meldungsverzögerung sollte der monatliche Betrag rückwirkend für 3 Jahre gezahlt werden.
  • Wer einmal berufsunfähig ist, dem fällt auch die Zahlung der Beiträge für die BU schwer, daher sollte der Beitrag bei der Leistungsprüfung auf Wunsch gestundet werden können.
  • Falls die versicherte Person ohne eigenes Verschulden eine Vorerkrankung nicht angegeben hat, wenn also eine Vorerkrankung bei Vertragsabschluss besteht, von der die zu versichernde Person zu diesem Zeitpunkt noch nichts wusste, darf die BU vom Versicherungsgeber nicht gekündigt oder die Beiträge erhöht werden.
  • Für eine ausreichende Absicherung, sollte der Betrag der monatlich ausgezahlten Rente bei Berufsunfähigkeit etwa 80 Prozent des vorherigen Gehaltes betragen.
  • Die Laufzeit sollte sich am gesetzlichen Rentenalter orientieren, d.h. aktuell bis Erreichung des 67. Lebensjahr.
  • Zu guter Letzt sollte der Vertrag weltweit gelten.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Je früher desto besser

Auch Schüler, Auszubildende und Studierende können bereits eine BU abschließen. Sie profitieren von geringeren Beiträgen zu Beginn. Die Beiträge steigen zwar nach einer festgelegten Startphase an, dennoch profitieren junge Versicherungsnehmer*innen von einer frühen Absicherung. Denn gerade jungen Menschen leiden wesentlich seltener unter körperlichen Beeinträchtigungen, weswegen einige Versicherungsgesellschaften bei diesem Personenkreis auf vereinfachte Gesundheitsfragen oder kürzere Betrachtungszeiträume bei Arztbesuchen zurückgreifen.

Fazit: Ohne Berufsunfähigkeit gehts nicht

Die gesetzliche Vorsorge im Rahmen der Erwerbsminderungsrente ist keinesfalls ausreichend, wenn es darum geht dein Einkommen ausreichend abzusichern. Die Rentenkasse nimmt keine Rücksicht auf deine berufliche Ausbildung oder welcher Tätigkeit du zuletzt nachgegangen bist. Solltest du noch in der Lage sein zwischen 3 und 6 Stunden am Tag zu arbeiten, steht dir sogar nur die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Diese reicht jedoch in den seltensten Fällen für die Deckung aller anfallenden Kosten.

Bei der privaten Vorsorge sieht es hingegen deutlich besser aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits dann, wenn man du deinen Beruf auf absehbare Zeit, länger als 6 Monate, zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Und das auch rückwirkend. Mit der richtigen Absicherung bleibst du somit vor finanziellen Engpässen und den daraus entstehenden Sorgen verschont.

Du hast eine Frage zum Thema Berufsunfähigkeit? Gerne stehen wir Dir mit unserer Expertise zur Seite!

Du kannst ganz einfach einen einen unverbindlichen und kostenlosen Termin mit uns vereinbaren um Dich umfassend über Deine Möglichkeiten zu informieren. Wir freuen uns auf Deine Nachricht!

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