Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt mit dem Zweck, die ostdeutschen Bundesländer nach der Wende aufzubauen und Ungleichheiten zu reduzieren. Seit 1998 beträgt der Zuschlag 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer – dieser Zuschlag entfällt ab dem kommenden Monat für die meisten bzw. wird deutlich geringer. Lediglich die einkommensstärksten 3,5 Prozent müssen den Solidaritätszuschlag weiterhin in voller Höhe bezahlen.
Künftig wird der Soli nicht mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommenssteuer unter 16.956 Euro für Einzelpersonen bzw. 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung liegt.
Konkret bedeutet das: Als sozialversicherunspflichtiger Single kann man sich über den Wegfall freuen, wenn das Einkommen im Jahr 73.000 Euro brutto nicht übersteigt. Bis zu einem Einkommen von 109.000 Euro gilt eine sogenannte „Milderungszone“. Diese sorgt dafür, dass die Abgabe nicht auf den vollständigen Steuerbetrag, sondern nur auf einen Teil angerechnet wird. Alle, die mehr als 109.000 Euro jährlich verdienen, zahlen den Soli weiterhin in voller Höhe von 5,5 Prozent.
Bei zusammen veranlagten Paaren ohne Kinder ist entscheidend, ob nur ein Partner Einkommen bezieht oder beide. Verdient nur ein Partner, entfällt der Soli bis zu einem Bruttoeinkommen von 136.000 Euro ganz, bis 206.000 Euro teilweise. Bei einem gemeinsamen Bruttolohn liegt die Untergrenze bei 148.000 Euro. Der komplette Zuschlag muss ab einem gemeinsamen Einkommen von 219.000 Euro jährlich gezahlt werden.
Für die Einkommensgrenzen bei Familien mit Kindern ist auch wieder entscheidend, ob beide Eltern Einkommen beziehen oder nur einer. Bei Alleinverdienern wird bis 152.000 Euro kein Solidaritätszuschlag fällig, bis 221.000 Euro ein Teil des vollen Zuschlags. Verdienen beide Elternteile, liegt die Untergrenze bei 164.000 Euro. Ab 234.000 Euro müssen Familien mit Kindern auch im kommenden Jahr den vollen Soli bezahlen. Ein weiterer ausschlaggebender Faktor, ob und wie hoch die Ersparnis ist, ist die Anzahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird.
Einige Beispielrechnungen:
Ein Single mit einem Durchschnittsgehalt von 36.000 Euro jährlich hat durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags ab Januar etwa 22 Euro mehr netto im Monat als zuvor. Bei einem Bruttoeinkommen von 48.000 Euro beträgt der eingesparte Betrag etwa 36 Euro.
Wer verheiratet, Alleinverdiener ist und keine Kinder hat, spart bei einem Einkommen in Höhe von 55.000 Euro pro Jahr etwa 27 Euro monatlich. Bei einem kindergeldberechtigten Kind sinkt in dem Fall die Ersparnis auf 17 Euro, ab zwei Kindern auf null Euro.
Hier kannst Du selbst ausrechnen, ob und wie viel Du ab Januar im Monat sparst:
https://software.vorsorge-finanzplanung.de/solirentenrechner/index.xhtml
Besonders Singles oder Paare ohne Kinder profitieren vom wegfallenden Soli. Und auch hier macht die Ersparnis in den meisten Fällen nicht reich.
Ganz ehrlich: Wer tatsächlich einige Euros mehr in der Tasche hat, sollte sich selbst damit etwas Gutes tun – das Jahr 2020 hat aufgrund von Corona für viele Menschen vor allem Unsicherheit gebracht und nicht selten Geldsorgen bzw. deutliche finanzielle Einschnitte. Da ist es mehr als legitim, das gesparte Geld z. B. in die Urlaubskasse fürs kommende Jahr zu legen. Du kannst es auch als Notgroschen ins Sparschwein stecken oder einfach öfter auswärts essen gehen, sobald das wieder möglich ist.
Einige unserer Kunden haben sich auch dafür entschieden, einen kleinen Betrag mehr als zuvor in die Altersvorsorge zu stecken oder möchten im nächsten Jahr eine Zahnzusatzversicherung abschließen. In den meisten Fällen reicht die Ersparnis eh nicht für große Sprünge, dafür aber für eine zusätzliche Absicherung – und das ganz ohne zusätzliche Investition. Der Betrag steckte ja sozusagen im Soli und jetzt dann eben in einer Versicherung, z. B. für den Fall eines Verdienstausfalls.
Oft ist die Absicherung meiner Kunden allerdings auch bereits so vollständig, dass ich von einem weiteren Abschluss abrate. Man kann sich auch „über“versichern und das kommt gar nicht mal selten vor. Ob das dann tatsächlich etwas bringt, wenn es darauf ankommt oder ob etwa doppelt abgesicherte Leistungen im Endeffekt nur unnötig Geld kosten, sei dahingestellt.
Du bist Dir nicht sicher, ob Du die richtigen Versicherungen hast? Wir checken das gerne für Dich und können Dir bei der Gelegenheit auch sagen, auf was Du vielleicht sogar verzichten kannst oder ob ein anderer Anbieter Dir deutlich mehr Vorteile bietet.
Und falls Du Dich doch entscheiden solltest, den gesparten Soli in eine Zahnzusatz-, Berufsunfähigkeits-, Krankenhauszusatzversicherung für Deine Kinder oder in Deine Altersvorsorge zu stecken, helfen wir Dir natürlich auch gerne weiter. Als Versicherungsmakler arbeiten wir unabhängig und können Dir so aus allen auf dem Markt angebotenen Lösungen die passende heraussuchen.
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