Falls Du das noch nicht erledigt hast, nimm Dir auf jeden Fall kurz Zeit und informiere Deinen Versicherer, was sich bei Dir getan hat. Das kann Familienzuwachs sein, ein anderer Familienstand, z. B. durch Hochzeit oder Änderungen in Sachen Einkommen. All das kann für Deine Riester-Rente, Deine Zulagen und Vergünstigungen relevant sein.
Mit Abschluss eines Riester-Vertrags hast Du Anspruch auf jährliche staatliche Zulagen. Diese betragen mindestens 175 Euro, allerdings nur dann, wenn Du im Jahr mindestens vier Prozent Deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Riester-Vertrag eingezahlt hast.
Deine Vergünstigungen erhältst Du allerdings nicht automatisch. Damit Du von den Vorteilen profitierst, musst Du die Zulagen beantragen. Falls Du das mal vergessen hast, kannst Du bis zu zwei Jahre rückwirkend einen Antrag stellen. Wenn Du also noch für 2018 und 2019 Deine Zulagen erhalten möchtest, musst Du diese bis zum 31. Dezember beantragen.
Übrigens: Du kannst auch dann noch die Zulagen für 2020 bekommen, wenn Du erst jetzt einen Riester-Vertrag abschließt. Voraussetzung für die Zulage ist, dass der Mindestbeitrag (4 % vom Vorjahres-Bruttoeinkommen) bis zum 31. Dezember eingezahlt wird.
Wenn Du einen Antrag auf eine Zulage stellen möchtest, geht das ausschließlich über den Versicherer, bei dem Du den Riester-Vertrag abgeschlossen hast. Der Versicherer leitet den Antrag an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) weiter, wo er gecheckt und bearbeitet wird. Im Anschluss bekommst Du Deine Zulagen gutgeschrieben.
Tipp: Damit Du den Antrag nicht jedes Jahr stellen musst und Dir garantiert keine Zulage entgeht, empfehlen wir unseren Kunden einen Dauerzulagenantrag bei ihrem Riester-Versicherer. Damit wird dem Versicherer die Vollmacht erteilt, die jährlichen staatlichen Zulagen zu beantragen, ohne jedes Jahr wieder einen separaten Antrag stellen zu müssen.
Die Riester-Rente kann Dir auch Vorteile bei Deiner Einkommenssteuer bringen – dafür musst Du Deine eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen in Deiner Steuererklärung deklarieren, und zwar als Sonderausgaben (Steuererklärung Anlage AV). Wenn die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug über der Höhe Deiner Zulage liegt, erhältst Du eine zusätzliche Steuerermäßigung. Sollte die Zulage höher sein, erhältst Du diese.
Schon alleine dafür ist wichtig, veränderte Lebensumstände wie die Anzahl der Kinder, die Höhe des Einkommens und ein geänderter Familienstand an den Versicherer weiterzugeben. Ob sich der Sonderausgabenabzug bei der Steuer lohnt oder nicht, hängt nämlich u. a. von diesen Punkten ab.
Wer Kindergeld bezieht und einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, hat zusätzlich zu den oben genannten Zulagen Anspruch auf die sogenannte Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden bzw. 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden.
Wichtig: Wenn beide Eltern einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhält nur ein Elternteil die Kinderzulage. Anspruch hat der Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht.
Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann einmalig eine Zulage in Höhe von 200 Euro beantragen. Bedingung ist auch hier, dass der Mindesteigenbetrag eingezahlt worden ist.
Dann sprich uns einfach an – wir helfen Dir gerne weiter, was Du auf jeden Fall noch vor Silvester tun solltest, damit Du Dir die höchstmöglichen Zulagen sichern kannst. Auch wenn Du Fragen zu Mindestbeiträgen & Co. hast, kannst Du uns jederzeit gerne eine Nachricht senden oder uns direkt anrufen.
Du hast noch keine private Altersvorsorge, möchtest Dich in 2021 aber endlich darum kümmern? Im nächsten Blogbeitrag stellen wir eine spannende Lösung vor, mit der Du mit relativ wenig Aufwand ein ordentliches Kapital für Dich aufbauen kannst. Du wirst überrascht sein, wie einfach das geht. Vereinbare schon jetzt einen Termin mit uns für das nächste Jahr und wir schauen gemeinsam, welche Lösung für Dich die richtige ist.
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