Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten ist nicht immer so einfach, wie man es sich vorstellt. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein guter Grundstein für Mitarbeiter, lange beim Unternehmen zu bleiben, denn sie bietet echte Vorteile und einen Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die betriebliche Krankenversicherung (kurz: bKV) wird vom Arbeitgeber übernommen und inkludiert ergänzende Versicherungsleistungen für den Angestellten. Ergänzend meint hier Zusatzleistungen, die über die der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, wobei das Unternehmen selbst entscheidet, welche Zusatzleistungen damit umfasst werden. Beispielsweise werden Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Krankenhaustagegeld oder Einbettzimmer im Krankenhaus vereinbart.
In der Regel gibt es dann zwei Möglichkeiten, wie diese Leistungen finanziert werden. Entweder der Arbeitgeber entschließt sich dazu, die betriebliche Krankenversicherung und damit sämtliche Beiträge zu übernehmen oder die Firma schließt eine Art Gruppenvertrag mit der Versicherung ab, bei der die Mitarbeiter komplett oder zum Teil die Beiträge selbst zahlen, jedoch zu einem günstigeren Preis als bei einem Einzelvertrag.
Selbstverständlich profitieren die Mitarbeiter von der bKV, doch auch Arbeitgeber haben eine Menge Vorteile dadurch. Die Krankheitstage der Mitarbeiter werden reduziert, wodurch die Produktivität und Leistung des Unternehmens steigen. Auch wenn Mitarbeiter krank sind, werden diese schneller wieder gesund, da durch eine bKV die beste medizinische Versorgung ermöglicht wird.
Ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern ist zudem keine Gesundheitsprüfung der Mitarbeiter notwendig, sodass nicht wie beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Ausschluss von Körperteilen in Frage kommt. Bei Zahnzusatzversicherungen zum Beispiel werden dann sogar bereits angeratene Behandlungen noch übernommen. Das ist ein klarer Vorteil – sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Arbeitgeber, da die Mitarbeiter schneller behandelt werden können. Der Verwaltungsaufwand bleibt damit relativ gering, da die Mitarbeiter direkt mit der jeweiligen Versicherung abrechnen.
Auch auf dem Arbeitsmarkt selbst bringt die bKV Vorteile mit sich. Denn das Angebot dieser zeigt Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern, was die Mitarbeiter nicht nur bindet an das Unternehmen, sondern auch das Unternehmen selbst attraktiver gegenüber anderen Firmen macht. Die betriebliche Krankenversicherung gilt damit als wahrer Prestigegewinn der Firma. Zu guter Letzt gibt es auch steuerliche Vorteile.
Wenn der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt, werden diese als geldwerter Vorteil angesehen, der versteuert wird. In der Regel muss der Arbeitnehmer die Steuern zahlen, meistens übernimmt jedoch auch dies der Arbeitgeber. Die bKV kann dann als eine Art Lohnerhöhung in Form eines Sachwertes angesehen werden und entsprechend als Betriebsausgabe bis zu einem gewissen Grad von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 50,00 Euro monatlich sind daher steuerfrei für den Arbeitgeber.
Anders ist das, wenn die Mitarbeiter die Beiträge selbst zahlen. In diesem Fall gilt die betriebliche Krankenversicherung nicht als geldwerter Vorteil und muss demnach auch nicht versteuert werden.
Die bKV kann bei einem Arbeitgeberwechsel durchaus fortgeführt werden. Manche Arbeitgeber bieten an, dass die entsprechenden Leistungen ohne Einschränkungen mitgenommen werden können. In anderen Szenarien kommt es vor, dass die bKV privat fortgeführt wird, wobei die Beiträge selbst gezahlt werden müssen. Wie genau das bei einem Arbeitgeberwechsel geregelt wird, entscheidet der Arbeitgeber selbst.
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer handelt es sich um eine Win-Win-Situation. Keine Partei hat dadurch deutliche Nachteile, weshalb sich eine ausführliche Beratung zu dem Thema auf jeden Fall lohnt.
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